Zoll
Die Einfuhr von persönlichen Gegenständen ist zollfrei. Gegenstände, die mehr als 2 kg wiegen, müssen jedoch angemeldet werden.
Personen über 18 Jahre können auch zollfrei einführen:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
2 Flaschen Wein
1 Liter Spirituosen
250 ml Eau de Toilette oder 50 Gramm Parfüm, die Flaschen müssen geöffnet sein
Die Einfuhr von Waffen, Säuren, Brandstoffen, Giften, Feuerwerkskörpern und anderen explosiven Stoffen ist verboten.
Änderungen sind jederzeit vorbehalten